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Beratung

Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie, Weilheim

Als öffentlicher Jugendhilfeträger ist das Amt für Jugend und Familie für die Erfüllung der in § 2 SGB VIII genannten Aufgaben der Jugendhilfe zuständig. Diese umfassen "Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien", d. h. die Planung, die Steuerung und die Finanzierung der Aufgaben sowie die Umsetzung derselben. Das Amt für Jugend und Familie kann die Leistungen in eigener Verantwortung umsetzen, es kann sie aber auch auf freie Träger der Jugendhilfe delegieren.

  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Ausübung der Personensorge, Umgangsrecht
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
  • Beratung und Belehrung in Adoptionsverfahren
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Übernahme oder Bezuschussung von Kindergarten-, Krippen- oder Hortbeiträgen, Jugenderholung und Tagespflegekosten bei geringem Einkommen
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege, zur Vollzeitpflege, für den Betrieb einer Einrichtung
  • Hilfe zur Erziehung; ambulante, teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; Hilfe für junge Volljährige
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen
  • Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
  • Beurkundung der Erklärung bei Anerkennung der Vaterschaft, bei Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Beratung von straffällig gewordenen Jugendlichen
  • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes

Adresse

Pütrichstr. 10
82362 Weilheim i. OB

Telefon: 08 81 681-1339
Fax: 08 81 681-2297
Email: jugendamt(at)lra-wm.bayern.de

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Feuerwehr 112
Rettungsdienst / Notarzt 112
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Das Sozialportal Weilheim-Schongau wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium  für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Projektunterstützung durch die Lokale Aktionsgruppe Auerbergland-Pfaffenwinkel e.V. www.al-p.de

In Kooperation mit dem Landkreis Weilheim-Schongau umgesetzt von Telezentrum Herzogsägmühle

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